FDP: „Schwarzrote Wahlrechtsreform“: Rechentrick zugunsten von CDU und SPD

Die von CDU und SPD im Hessischen Landtag beschlossene Änderung des Kommunalwahlrechts führt nach Auffassung der Freien Demokraten auch im Kreis Limburg-Weilburg zu einer Benachteiligung der „kleineren Parteien“. Wie die FDP-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Marion Schardt-Sauer erläutert, hat die Landtagsfraktion daher gegen die Änderung des sogenannten „Sitzzuteilungsverfahrens“ vom Hare-Niemeyer-Verfahren auf das d’Hondt-Verfahren Klage erhoben. Die Neuregelung soll im Zuge der Kommunalwahlen am 15. März 2026 in Hessen in Kraft treten. Das neue Wahlverfahren verzerrt den Wählerwillen und macht die Großen noch größer und die Kleinen noch kleiner.
Bei der letzten Kommunalwahl im Kreis Limburg-Weilburg hätten die neuen Regelungen zu je einem Sitz mehr für die CDU und SPD und zu je einem Sitz weniger für FDP und die Linke geführt. „Mit der Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens zugunsten der d’Hondt-Methode, kurzfristig vor den Kommunalwahlen, will Schwarzrot ihre Wahlergebnisse künstlich verbessern“, so Schardt-Sauer. Denn in ganz Hessen hätte die Union auf Basis des neuen Wahlrechts 94 Sitze mehr erlangt, die SPD 68 Sitze mehr „ohne eine Stimme mehr zu erzielen“, wie die Liberalen klagen. Die beiden Parteien, die in Hessen ganz besonders für Stillstand stünden, wollten ihren Einfluss am Wähler vorbei ausbauen. Dies sei schlicht unfair.
Die Freien Demokraten sind optimistisch, dass die Klage gegen die Reform Erfolg haben wird. „Eine Experten-Anhörung im Landtag hat Bedenken bestätigt. Die weit überwiegende Mehrheit der Rechtswissenschaftler sieht das d’Hondt-Verfahren als verfassungsrechtlich problematisch an. Das Ziel von Schwarzrot, eine ‚Zersplitterung‘ der Parlamente zu verhindern, wird zudem nicht erreicht. Es werden nur die Kleinen geschwächt. Was Schwarzrot Zersplitterung nennt, ist für die Freien Demokraten ein Ausdruck des demokratischen Prozesses.“, so Schardt-Sauer.